Dr. Ulrich Reber
80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 (0) 89.286 40-184
F +49 (0) 89.280 94 32
u.reber@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
Medien- und Entertainmentrecht
Film & TV
Games
IT-Recht, Internet und E-Business
Fremdsprachen
Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch
80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 (0) 89.286 40-184
F +49 (0) 89.280 94 32
u.reber@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
Medien- und Entertainmentrecht
Film & TV
Games
IT-Recht, Internet und E-Business
Fremdsprachen
Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch
Dr. Ulrich Reber berät und vertritt in- und ausländische Medienunternehmen, insbesondere im Bereich Computer-/Video-Games, Film und Fernsehen sowie Musik. Einer seiner Schwerpunkte liegt im Gebiet des Lizenzgeschäfts, der Pirateriebekämpfung und der Prozessführung. Er berät ferner bei Spezialfragen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und der Finanzierung von Medienproduktionen.
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2000
Veröffentlichungen
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Düsseldorf, in dem unsere Practice Group Film & TV auf Seiten des klagenden Rechteinhabers mitgewirkt hat, ist dem Betreiber eines Film-Streaming-Angebotes sowie dessen technischem Dienstleister die Zugänglich-machung eines Films über die Plattform kino.to per Verbotsverfügung untersagt worden.
Der Verfügungsantrag richtete sich zum einen gegen ein Unternehmen, welches über die berüchtigte Internetpiraterie-Plattform kino.to Filme zum Herunterladen per Stream anbot. Weiter wurde in Anspruch genommen der Host-Provider, auf dessen Server die rechtsverletzenden Inhalte gespeichert waren. Nachdem beide Unternehmen erfolglos auf das illegale Filmangebot aufmerksam gemacht wurden und eine Löschung des rechtsverletzenden Inhalts nicht mit der gebotenen Schnelligkeit erfolgt war, wurde der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Diese wurde von der Urheberrechtskammer des LG Düsseldorf im Beschlusswege bewilligt. Die Kammer sah offenbar eine Unterlassungspflichtigkeit aufgrund der Verletzereigen-schaft des Diensteanbieters. Der Host-Provider haftet daneben als Störer für die von seinem Kunden begangenen Rechtsverletzungen.
Fazit: Das erfolgreiche Vorgehen zeigt, dass auch gegen sog. Streaming-Anbieter, die insbesondere über kino.to aktuelle und erst in der Kinoauswertung befindliche Filme zugänglich machen, effektiv vorgegangen werden kann. Damit besteht Hoffnung, dass der stetig wachsenden Gefahr von illegalen Streaming-Anbietern auf gerichtlichem Wege Einhalt geboten werden kann.
Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts
Handbuch der Urheberrechts
Die Rechte der Tonträgerhersteller im Internationalen Privatrecht
Recht im Internet
Vorträge
26. November 2009
06. Mai 2009
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seminar
Praxisupdate IT-Recht
Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, Compliance-Regelungen in (IT-) Verträgen, Aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zum IT-Recht, IT-Leistungen in der (Wirtschafts-) Krise
Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 06. Mai 2009 / 15.00 Uhr bis 18.45 Uhr
Veranstaltungsort
Literaturhaus München
Salvatorplatz 1, 80333 München
Agenda
15.00 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer
15.15 – 16.00 Uhr
Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz
Rechtsanwalt Dr. Wulf Kamlah
Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann
16.00 – 16.30 Uhr
Compliance-Regelungen in (IT-) Verträgen
Rechtsanwalt Martin Schweinoch
16.30 – 17.00 Uhr
Seminarpause
17.00 – 17.45 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zum IT-Recht
Rechtsanwalt Stefan C. Schicker, LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Kaboth
Rechtsanwältin Dr. Anne Zoll
Rechtsanwalt Nikolaus Bertermann
17.45 Uhr – 18.15 Uhr
IT-Leistungen in der (Wirtschafts-) Krise
Rechtsanwalt Udo Steger
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Reber
18.15 – 18.45 Uhr
Get together

